Ein Sauerstoffgenerator, chemisch, der oxidierende Stoffe enthlt, muss folgenden Bedingungen entsprechen:

a) der Generator darf, wenn er eine Vorrichtung zur Auslsung von Explosivstoffen enthlt, unter dieser Eintragung nur befrdert werden, wenn er gem Bemerkung zu Absatz 2.2.1.1.1 b) von der Klasse 1 ausgeschlossen ist.

b) der Generator muss ohne seine Verpackung einer Fallprfung aus 1,8 m Hhe auf eine starre, nicht federnde, ebene und horizontale Oberflche in der Stellung, in der die Wahrscheinlichkeit eines Schadens am grten ist, ohne Austreten von Fllgut und ohne Auslsen standhalten.

c) wenn ein Generator mit einer Auslsevorrichtung ausgerstet ist, muss er mindestens zwei wirksame Sicherungsvorrichtungen gegen unbeabsichtigtes Auslsen haben.